Auszüge aus der Prüfungsordnung des DTK´s zu:
Schussfestigkeitsprüfung (Sfk)
Zur Prüfung der Schussfestigkeit hat sich der Hund in freier Suche mindestens 30 m vom Hundeführer zu entfernen. Das Kommando für zwei abzugebende Schüsse während der freien Suche gibt ein Richter. Zwischen den beiden Schüssen muss eine angemessene Pause sein. Hunde, die Angstreaktionen zeigen, sind frühestens nach 30 Minuten nochmals zu prüfen. Reißen sie auf den Schuss hin aus oder versuchen, sich zu verkriechen, sind sie schussscheu.
Der Schussfestigkeitsnachweis kann auch über den Wassertest erbracht werden.
Zulassungsvoraussetzung:
ab 5. Monate
Wassertest (Wa.T.)
Die erlegte Ente wird vom Hundeführer oder einem Dritten in tiefes Wasser geworfen unter gleichzeitiger Abgabe von zwei Schrotschüssen , so dass der Hund eine Schwimmstrecke von ca. 6 bis 8 m zur Ente und die gleiche Entfernung zurück zum Ufer hat.
Zulassungsvoraussetzung:
ab 5. Monate
Spurlautprüfung (Sp)
Nachdem ein Hase hochgemacht wurde, begibt sich der Hundeführer nach Aufforderung durch einen Richter in die Nähe der Hasenspur und läßt seinen Hund frei suchen. Der Richter soll den Hundeführer einweisen und die Fluchtrichtung des Hasen anzeigen. Er darf den Hund und Hundeführer bei der Aufnahme der Spur unterstützen. Der Hund soll die Spur aufnehmen und ihr lauthals folgen. Hat der Hund die Spur aufgenommen, darf der Hundeführer seinem Hund nur auf Weisung eines Richters folgen.
Zulassungsvoraussetzung:
ab 5. Monate
Eignungsbewertung für die Bodenjagd (BhFK/95)
Der Hund schlieft in die Anlage ein. Nach dem Einschliefen hat der Hund kurz Zeit die Hindernisstrecke zu überwinden und das Raubwild im Endkessel zu finden.
Zulassungsvoraussetzung:
nur Hunde die älter als 9 Monate sind, bestandene Spurlautprüfung oder Vp
Die Stöberprüfung gliedert sich in die Prüfungsteile „Gehorsamsfächer“ und „Stöberarbeit“.
Die Gehorsamsfächer schließen die Fächer „Leinenführigkeit“, „Ablegen und Schussruhe“ und „Benehmen am Stand beim Treiben “. Die Stöberarbeit findet in einer geschlossene Waldparzellen mit dichtem Unterwuchs statt. Er Hund soll die Parzelle selbstständig, ausdauernd und weit ausholend absuchen und beim Aufstöbern von Haarwild diesem lauthals folgen, bis es das Treiben verlassen hat oder erlegt worden ist.
Zulassungsvoraussetzung:
ab 5. Monate
bestandene Spurlaut- oder Vielseitigkeitsprüfung
Waldsuche (WaS)
Die Waldsuche gliedert sich die Prüfungsteile „Gehorsamsfächer“ und „Waldsuche“. Die Gehorsamsfächer schließen die Fächer „Pirschen“, „Ablegen und Schussruhe“ und „Benehmen am Stand“ ein. Die Waldsuche wird in Waldbeständen mit reichlich Unterwuchs, in denen sich Wild befinden soll, durchgeführt. Der Hund soll unter Beweis stellen, dass er in der Lage ist, das umstellte Waldstück abzusuchen und vorkommendes Wild in Bewegung zu bringen. Gefundenes Wild muss der Hund lauthals jagen.
Zulassungsvoraussetzung:
ab 5. Monate
bestandene Spurlaut- oder Vielseitigkeitsprüfung
Stöbern im Jagdbetrieb (StiJ)
Der Hund wird vom Stand des Hundeführers aus geschnallt, von wo aus er selbstständig die Bestände annehmen und auf großer Fläche weiträumig suchen soll. Nach möglichst weiter Suche muss der Hund Wild finden, ihm laut folgen und zum Verlassen des Einstandes bringen.
Alternativ kann der Hund auch bewertet werden, wenn er von der Treiberwehr aus selbständig und weiträumig sucht, in weiter Entfernung zu seinem Hundeführer selbstständig findet und das Wild lauthals zum Verlassen des Einstandes bringt.
Zulassungsvoraussetzung:
ab 5. Monate
St oder VP oder WaS oder ESw oder Brauchbarkeitsnachweis nach Landesrecht
Eignung zur Stöberjagd mit Schwarzwild (ESw)
Der Hund wird vom Stand des Hundeführers geschnallt und muss das Gatter selbständig und weiträumig absuchen. Gefundenes Schwarzwild ist anhaltend zu verbellen und zum Verlassen der Einstände zu bewegen.
Zulassungsvoraussetzung:
Mindestalter 1 Jahr
bestandene Spurlautprüfung oder Vp oder St oder WaS
Leistungszeichen im praktischen Jagdbetrieb Schwarzwild/Natur (SauN)
Der Hund wird vom Stand des Hundeführers geschnallt und muss die Bestände selbständig annehmen und weiträumig absuchen. Gefundenes Schwarzwild ist anhaltend zu verbellen und zum Verlassen der Einstände zu bewegen bzw. der Hundeführer sollte die Möglichkeit haben, gestelltes Schwarzwild anzugehen.
Zulassungsvoraussetzung:
Mindestalter 1 Jahr
ESw oder Brauchbarprüfung nach Landesrecht
Schweißprüfungen
Der Hund muss der künstliche Fährte (getupft, gespritzt) mit oder ohne Fährtenschuh auf einer Länge von 400 bis 1000m mit Bögen, Haken, Wundbetten oder Verweiserpunkten und einer Stehzeit von 20 oder 40 Stunden erfolgreich bewältigen.
Zulassungsvoraussetzung:
Meistens muss der Hunde älter als ein Jahr sind und Schussfestigkeitsnachweis haben
Vielseitigkeitsprüfung (Vp)
Die Vielseitigkeitsprüfung gliedert sich in die Prüfungsteile „Schweißarbeit“, „Gehorsamsfächer“ „Stöberarbeit“ und „Spurlautarbeit“.
Zulassungsvoraussetzung:
ab 5. Monate
Schussfestigkeitsnachweis.
Die Vielseitigkeitsprüfung ohne Spurlaut gliedert sich in die Prüfungsteile „Schweißarbeit“, „Gehorsamsfächer“ und „Stöberarbeit“
Zulassungsvoraussetzung:
ab 5. Monate
bestandene Spurlautprüfung
Internationale Vielseitigkeitsprüfung (IntVp)
Für die internationale Vielseitigkeitsprüfung gelten die Bestimmungen der FCI. Die Prüfung gliedert sich wie eine Vp.
Zulassungsvoraussetzung:
ab 5. Monate
Schussfestigkeitsnachweis
https://dtkwpstorage.blob.core.windows.net/wp-media-library-container/2023/08/pruefungsordnung_2023_aenderungen_markiert.pdf