Vorteile einer Mitgliedschaft im Bayerischen Dachshundklub e.V.
Beim Stöbern auf unserer Seite ist Dir bestimmt schon aufgefallen, dass in unseren Sektionen einiges los ist. In der Gruppe gemeinsam ein Hobby auszuüben und sich auch gegenseitig mit Gleichgesinnten auszutauschen, macht einfach Spaß.
Hier siehst Du eine Übersicht über die Leistungen, die Mitglieder im Bayerischen Dachshundklub in Anspruch nehmen können:
- 10mal im Kalenderjahr kostenloser Bezug der Mitgliederzeitschrift „DER DACHSHUND“ des Deutschen Teckellklub (DTK)
- Gesellige Zusammenkünfte zur Kontaktpflege mit und ohne Programm z.B. Vortragsabende zu kynologischen Themen (z.B. Tierarztvorträge, Pflege des Dackels, etc.)
- Jahresberichterstattung im Rahmen von General- und Mitgliederversammlungen
- Gebührenfreie Vermittlung von Dackelwelpen
- Gebührenfreie Beratung in Fragen der Pflege, Ernährung und Haltung des Dackels
- Gebührenfreie Unterweisung zur Vorbereitung des Dackels auf Zucht- und Katalogschauen
- Welpen- und Junghundespielstunden, Ausbildungskurse gegen kostendeckendes Nenngeld
- Ausbildungslehrgänge, Ausbildungsseminare gegen kostendeckende Gebühren
- Ausrichtung von Begleithundeprüfungen gegen kostendeckendes Nenngeld
- Ausrichtung von Anlagenprüfungen gegen kostendeckendes Nenngeld
- Ausrichtung von Leistungsprüfungen gegen kostendeckendes Nenngeld
- Ausrichtung von Zucht- und Katalogschauen gegen geringes kostendeckendes Meldegeld
- Günstige Hundehaftpflicht- und Hundekrankenversicherung. (Nähere Information findest Du hier!)
Das tatsächliche Angebot vor Ort orientiert sich an den regionalen Gegebenheiten und richtet sich auch danach, inwieweit in den Sektionen ehrenamtlich engagierte geeignete Mitglieder zur Verfügung stehen.
Die Sektionsvorsitzenden geben detaillierte Auskunft. Eine Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb der Stammsektion ist auf jeden Fall möglich.
Bitte beachten:
Nichtmitglieder haben keinen Anspruch auf Leistungen des Bayerischen Dachshundklub e.V. und seiner Sektionen.
Insofern Nichtmitglieder bei Vorliegen der entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen im Sinne einer Ausnahmeregelung zu Lehrgängen, Seminaren, Kursen, Begleithundeprüfungen und Gebrauchsprüfungen sowie Zucht- und Katalogschauen zugelassen werden, muss die doppelte Gebühr erhoben werden.
Aus einer gewährten Ausnahmeregelung kann für die Zukunft kein Anspruch abgeleitet werden. Ebenso haben Ausnahmeregelungen keine präjudizierende Wirkung.
Wie Du siehst, es gibt viele Vorteile und es lohnt es sich Mitglied im BDK zu werden.